Erklärung zur Barrierefreiheit

SCHLAU Übergangsmanagement bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit der Webseiten, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zum Online-Angebot zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Aktueller Stand der Umsetzung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde zuletzt am 16.12.2024 überarbeitet. Sie gilt für die Webseiten schlau.nuernberg.de und schlaue-tipps.nuernberg.de.
Diese Webseiten sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.1.
Derzeit wird an einer vollständigen Umsetzung der Barrierefreiheit gearbeitet.

Aktueller Stand der Umsetzung:

Farbkontrast

Die verwendeten Farben entsprechen nicht in allen Farbkombinationen den Anforderungen an eine kontrastreiche Darstellung von Informationen.

Bilder

Die eingebundenen Bilder konnten nicht auf eine vollständige barrierefreie Kennzeichnung der Bilder und ihrer Alternativtexte überprüft werden.

Text im Bild

Nicht alle enthaltenen Bilder konnten darauf überprüft werden, ob sie Textinformationen alleine über den Bildinhalt vermitteln und somit keine Textalternative anbieten.

Allgemeine Textlinks

Einige Textlinks enthalten die Formulierung "Weiterlesen" ohne eindeutige Zielangabe. Besonders wenig unterscheidbar sind diese, wenn gleich mehrere gleichlautende Linkbezeichnungen auf einer Website eingebunden sind.

Redaktionelle Inhalte

Eine möglichst barrierefreie Vermittlung der Informationen ist unser Ziel. Die Anforderungen können bisher nicht vollständig eingehalten werden.

Angebotenes Material

PDF-Dokumente, Flyer, Formulare, Bilder und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neu gestaltet.


Digitale Barrierefreiheit wird auch zunehmend in der redaktionellen Bearbeitung der Webseiten umgesetzt. Schrittweise verbessert sich somit auch auf diesem Weg die Zugänglichkeit des Online-Angebots.
 

Sie haben Hinweise für SCHLAU Übergangsmanagement?

Sie haben Anmerkungen oder Fragen zur Barrierefreiheit des digitalen Angebots von SCHLAU Übergangsmanagement? Bitte wenden Sie sich an uns mit dem folgenden Kontaktformular:

Sie haben weitergehende Fragen?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:

Dieses Amt wurde als "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik" für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.


Schlau Übergangsmangement Nürnberg

Äußere Bayreuther Straße 10, 90491 Nürnberg, 5. Stock.
Telefon 09 11 / 2 31 - 14148, Fax 09 11 / 2 31 - 4507